Sehbehinderte Fahrgäste

Wenn Sie Informationen vorab zu Ihrer Reise benötigen, können Sie sich gerne mit unserem Kundendienst in Verbindung setzen. Wir werden Ihnen gerne die nötigen Informationen geben.

Allgemeine Informationen

Bitte warten Sie im vorderen Bereich der Haltestelle. Die meisten Haltestellen sind mit einem taktilen Aufmerksamkeitsfeld ausgestattet. Ausserdem sind die Türen mit gut erkennbaren weissen Streifen gekennzeichnet. Unser Fahrpersonal kann Ihnen die Türe öffnen und die Liniennummer und das Fahrziel bekanntgeben.

Einige Haltestellen werden von mehreren Linien bedient (z. B. Guisanplatz). Es kann vorkommen, dass zwei Fahrzeuge gleichzeitig halten. Der hintere Bus hält nochmals, wenn an der vorderen Halteposition ein Fahrgast signalisiert, dass er einsteigen möchte.

Das akustische Informationssystem auf Deutsch und Französisch in den Fahrzeugen hilft Ihnen, an der richtigen Haltestelle auszusteigen. Im Umleitungsfall wird Ihnen unser Fahrpersonal gerne weiterhelfen.

VöV-Ausweis*

*(Ausweis für Blinde und Sehbehinderte des Verbandes öffentlicher Verkehr)


Achtung, der Ausweis für Blinde und Sehbehinderte ist nur noch bis Ende 2023 gültig und erhältlich.

Alle Information dazu finden Sie auf der Website von Alliance SwissPass.

Gültigkeitsbereich

Tram, Bus und Trolleybus in den auf der beiliegenden Liste aufgeführten Städten, unabhängig davon, wo der Ausweis ausgestellt worden ist.

Wenn Sie im Besitz eines VöV-Ausweises sind

  • können Sie gratis fahren
  • zusätzlich kann eine Begleitperson gratis mitfahren
  • kann Ihr Blindenhund gratis mitfahren und zwar unabhängig davon, ob Sie allein oder mit einer Begleitperson unterwegs sind

Einen VöV-Ausweis erhalten Sie

  • wenn Ihr Augenarzt bestätigt, dass Sie auf eine Begleitperson oder einen Führhund angewiesen sind. Er muss dazu ein „Ärztliches Attest für Reisende mit einer Behinderung“ ausfüllen und mit Stempel und Unterschrift versehen.
  • Den VöV-Ausweis erhalten Sie bei Beraten B kostenlos, unabhängig von Ihrem Wohnort. Bei Verlust der Karte stellt Ihnen Beraten B eine neue Karte aus, es werden CHF 30.- erhoben.

Gültigkeitsmarke

Der VöV-Ausweis ist mit einem Kleber versehen auf dem das laufende Kalenderjahr steht. Der Versand der neuen Marken und somit die Erneuerung der Gültigkeitsdauer wird durch unsere Beratungsstelle organisiert. Wenn Sie zum ersten Mal einen VöV-Ausweis erhalten und noch ein gültiges Dauer-Abonnement für öffentliche Verkehrsmittel haben, können Sie dieses am Kaufort zurückgeben. Sie erhalten dann eine anteilsmässige Rückvergütung.

Mehr Infos: