Velo und Trottinett

Gültige Fahrausweise

  • Einzelbillett oder Tageskarte 2. Klasse, ermässigt (normale Velos, Kleinfahrzeuge, Veloanhänger)
  • Einzelbillett oder Tageskarte 2. Klasse (Sondervelos)
  • Velo-Pass
  • Velo-Tageskarte

Billette und Tageskarten sind in den Verkaufsstellen, an den Automaten und über die digitalen Kanäle erhältlich. Der Velo-Pass ist online und in zahlreichen vom öV bedienten Verkaufsstellen erhältlich.

Im Bus

Velos können nur ausserhalb der Spitzenzeiten (maximal zwei pro Bus) transportiert werden. Bei Platzmangel entscheidet das Fahrpersonal über die Mitnahme von Velos. Sie benötigen kein Ticket, wenn Ihr Velo oder Trottinett zusammengeklappt, demontiert oder verpackt ist, da es dann als Handgepäck gilt.

Kinderwagen und/oder Rollstühle haben Vorrang.

In der Seilbahn

Velos können transportiert werden. Bei Platzmangel entscheidet das Fahrpersonal über die Mitnahme von Velos. Sie benötigen kein Ticket, wenn Ihr Velo oder Trottinett zusammengeklappt, demontiert oder verpackt ist, da es dann als Handgepäck gilt.

Kinderwagen und/oder Rollstühle haben Vorrang.

Veloträger auf der Linie 70 im Sommer

Auf der Linie 70 steht im Frühling bis zum Herbst ein Fahrradträger zur Verfügung. Er bietet Platz für bis zu 5 Fahrräder zwischen den Haltestellen «Biel, Bahnhof» und Les Prés-d’Orvin, Le Grillon» . Ein Be- oder Entladen der Fahrräder während der Fahrt ist nicht gestattet. Die Plätze können nicht reserviert werden und funktionieren nach dem Prinzip "Wer zuerst kommt, mahlt zuerst". Die Passagiere sind selbst für das Beladen ihrer Fahrräder verantwortlich.

Die VB und Funicar können keine Haftung für Schäden übernehmen, die während dem Transport entstehen.